Gesetzlicher Hinweis
Gesetzliche Anforderungen
„Temporäre Tattoos“
Unsere temporären Tattoos werden als kosmetisches Mittel im Sinne des § 4, Abs. 1, Nr. 3 LFGB eingestuft und entsprechen somit ebenfalls der dort enthaltenen Kosmetikverordnung. Des weiteren erfüllen wir die Directiven 93/35 EEC, Art. 7 a, Abs. 1d sowie die Directive (76/768/EEC) der europäischen Kosmetikverordnung.
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